Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Inhalt
1.1. Die Vorbereitungen und Durchführung des Auftritts der Künstler sind Gegenstand des Engagementvertrages und der AGB.
1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Vereinbarungen und Leistungen, außer, wir haben sie mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen.
2. Terminabsprache
2.1. Die Termine, die von uns für VeranstalterInnen/Buchende oder KundInnen unter Vorbehalt freigehalten werden sind noch keine Verbindlichkeit.
2.2. Soweit unter Vorbehalt freigehaltene Termine nicht innerhalb von 14 Tagen vom VeranstalterIn/Buchenden bestätigt werden, werden sie von den Künstlern ohne weitere Nachricht storniert. Diese
Frist kann auf ausdrücklichen Wunsch der VeranstalterIn/Buchenden verlängert werden.
3. Programm
Die Experinauten unterliegen weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen der Veranstaltenden/Buchenden. Angaben zu den Programmen können auf der Homepage der Experinauten
(www.experinauten.com) abgerufen werden. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Abstimmung der Experinauten.
4. Honorar/Gage
4.1. Das Honorar für unsere Leistungen ist mit Beendigung der Buchungen fällig.
4.2. Als Zahlungsmittel gilt – außer wir vereinbaren es anders – die Überweisung.
4.3. Abzüge vom Honorar – gleich welcher Art – sind nicht zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gemäß § 309
Nr. 3 BGB.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden wir Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.
4.5. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 3,00 € verlangen.
5. Schadensersatz/Haftung
5.1. Sollte die Veranstaltung durch höhere Gewalt ausfallen, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Künstler können vom Veranstalter jedoch die Erstattung ihrer
Aufwendungen verlangen. Als höhere Gewalt gelten z.B. akute Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen u.ä..
5.2. Sollten wir aus einem wichtigen Grund (Unfall, Krankheit u.a.) nicht in der Lage sein, unser Engagement durchzuführen, setzen wir die Veranstaltenden/Buchende unverzüglich davon in Kenntnis.
In diesem Fall sind wir von unserer Leistungspflicht befreit und auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
5.3. Erfüllen die Veranstaltenden/Buchenden ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Wir behalten vollen Anspruch auf Zahlung des
Honorars, wenn es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Unsere bis dahin entstandene Aufwendungen sind von den Veranstaltenden/Buchenden zu bezahlen.
5.4. Sollte unser Eigentum während unserer Auftritte während der Lagerung in der Spielstätte beschädigt oder gestohlen werden, haften die Veranstaltenden/Buchenden dafür und darüber hinaus für
alle Personen- und Sachschäden auf den von ihren organisierten Reise- und Transportwegen und innerhalb der Veranstaltungsräume.
5.5. Kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die Experinauten unzumutbar macht (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, fehlende Besucher,
technische Störungen), sind die Experinauten zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behalten jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.
5.6. Sollte sich unser Programm durch von den Veranstaltenden/Buchenden vertretene Verzögerungen ergeben, die den Beginn mehr als 60 Minuten verzögern, stellen wir einen Aufschlag von 10% auf
unser Honorar in Rechnung. Bei einer Verzögerung von mehr als 120 Min. sind wir zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt.
6. Stornierung
Wird der Vertrag von den Veranstaltenden/Buchenden storniert, entstehen Stornokosten in Höhe von:
Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 65 %,
vom 29. bis 08. Tag vor dem Veranstaltungstermin werden 75 %,
vom 07. bis einen Tag vor dem Veranstaltungstermin werden 85 %,
am Tag des Veranstaltungstermins werden 100 % (inkl. Reisekosten)
des Honorars fällig.
7. Urheberrechte
7.1. Wir erlauben grundsätzlich Foto- und Videoaufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke. Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt allerdings bei den Experinauten. Für
Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die schriftliche Erlaubnis von uns einzuholen.
7.2. Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen, sind nach vorheriger Absprache gestattet.
8. GEMA-Gebühren
Anfallende GEMA- und KSK-Gebühren tragen die Veranstaltenden/Buchenden. Wir stellen auf Anfrage zu diesem Zweck eine GEMA-Liste zur Verfügung.
9. Vom Veranstaltenden/Buchenden zu gewährleistende Rahmenbedingungen
9.1. Die Veranstaltenden/Buchenden sorgen dafür, dass die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit gewährleistet sind. Sie informieren die
zuständige Haustechnik rechtzeitig und vollständig und veranlassen die sorgfältige Erfüllung.
9.2. Die Veranstaltenden/Buchenden senden uns bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen genauen Anfahrtsplan zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu.
9.3. Die Veranstaltenden/Buchenden sorgen für Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsräumlichkeiten. Etwaige Parkkosten werden von den Buchenden getragen oder in Rechnung
gestellt.
9.4. Genehmigungen o.ä. für Zufahrt und Parkmöglichkeiten werden von den Veranstaltenden/Buchenden vor der Veranstaltung eingeholt.
10. Veranstaltungsort
10.1. Die in der Absprache angegebenen verantwortlichen AnsprechpartnerInnen der Veranstaltenden/Buchenden sind, wenn nicht anders vereinbart, rechtzeitig mit allen Schlüsseln und Kenntnissen
über die örtlichen Gegebenheiten (abschließbare Umkleide o.ä., Sicherungskästen, Feuerlöscher) am Buchungsort und während der gesamten Zeit (bis zum abgeschlossenen Abbau) erreichbar.
10.2. Sollte es Probleme bei der Erfüllung der Bedingungen geben oder spezielle technische Herausforderungen bekannt sind, muss uns spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung von den
Veranstaltenden/Buchenden Bescheid gegeben werden, damit wir andere Vereinbarungen treffen können.
10.3. Sollte das Wetter oder andere Gründe dafür sorgen, dass eine geplante Freiluftveranstaltung nicht am vorgesehenen Ort stattfinden kann, verpflichten sich die Veranstaltenden/Buchenden,
einen annehmbaren Ersatzaufführungsort zur Verfügung zu stellen und die Experinauten so früh wie möglich darüber zu informieren. Daneben gilt Ziff. 5.5.
11. Öffentlichkeitsarbeit
11.1. Wird über unsere Veranstaltung berichtet, werden uns die Berichte als guter Scan oder Original zur Verfügung gestellt.
11.2. Falls die Veranstaltenden/Buchenden während der Veranstaltung Fotos und / oder Videoaufzeichnungen machen oder machen lassen, überlassen sie uns kostenfrei die Kopien für unsere
Dokumentation oder, soweit Vereinbar mit der DSGVO, zur Nutzung unserer Öffentlichkeitsarbeit. Wir verpflichten uns, bei Verwendung Quellenangaben zu benennen und die Persönlichkeitsrechte der
Fotografierten zu wahren.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter
angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
13. Schriftformerfordernis
13.1. Beide Parteien erklären sich durch schriftliche Bestätigungen (auch per Mail) mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden.
13.2. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. In den AGB getroffene Regelungen werden durch Regelungen in den
Vereinbarungen aufgehoben.
14. Gerichtsstand, Rechtswahl
14.1. Gerichtsstand ist Freiburg.
14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSchG).